Blower Door – Wie lange es noch so genannt werden darf – darf es denn noch?
Die BlowerDoor GmbH wurde verpflichtet zahlreiche Firmen und Dienstleister anzuschreiben und aufzufordern das Wort „Blower Door“ nicht mehr zu verwenden, wenn es nicht im Zusammenhang mit der Minneapolis BlowerDoor steht. Anbieter die mit dem System der Blower Door GmbH Springe arbeiten sind somit von dieser Aufforderung ausgeschlossen.
Nach Rücksprache mit der Blower Door GmbH wurde klar, dass es nicht eine böse Absicht der Blower Door GmbH in Springe ist, sondern diese dazu aufgefordert wurden und handeln mussten (was wohl auch meinem persönlichem Bild der Blower Door GmbH bisher deutlich widersprochen hätte, da ich diese immer als hilfreich und recht „pflegeleicht“ kennengelernt habe.
Differenzdruckverfahren wäre das „eigentliche“ Wort für diese Messung aber Blower Door hat sich als Begriff beim Kunden ebenso wie in der Fachliteratur eingebürgert als Terminus für Luftdichtigkeit.
So findet der Endverbraucher auch das Wort in Förderprogrammen, Normen und Verordnungstexten z.B. in der offiziellen Begründung der ersten Energieeinsparverordnung von 2002.
Natürlich gibt es von anderen Messgeräte Herstellern Überlegungen, die Löschung des Markennamens zu beantragen oder aber auch über Umwege ans Ziel zu kommen, wie z.B.: die Titulierung: „blower-door Messungen nach DIN EN 13829“
Von daher ist es eine Frage der Zeit bis Klärung stattfindet. Bis dahin bedanken wir uns noch einmal bei der Blower Door GmbH für die Erlaubnis den Namen nutzen zu dürfen und auch für die Freigabe des Videos, das Sie bei uns im Blower Door Bereich unter www.vs-ing.de finden.
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Die Vs Ingenieure ist spezilaisiert auf Thermografie, Blower Door Messung und Baubegleitung, sowie Energieberatung.