Die meisten Luftdichtigkeitsmessungen werden bei Gebäuden im Zusammenhang mit Verordnungen und Förderprogrammen durchgeführt – sei es zur Ermittlung des n50-Wertes für die KFW-Förderung oder zur Endabnahme der Leistung eines Bauträgers in Hamburg oder Pinneberg. Die Meisten Vorschriften und Forderungen für Förderungen setzen auf die Messnorm DIN EN 13829. Bei der Messung nach DIN EN 13829 hat der FLIB (Fachverband für Luftdichtigkeit im Bauwesen) in der Praxis aber erhebliche Abweichungen zur Norm gefunden. Der Verband hat nun auf grundlegende Problemfelder hingewiesen, um sowohl Verbraucher als auch Anbieter der Messung auf grundlegende Probleme hinzuweisen.
Luftdichte Gebäudehülle fertig?
Die Arbeiten an der luftdichten Gebäudehülle müssen fertig sei, damit eine normgerechte Messung des n50-Wertes durchgeführt werden kann und darf. Gleiches gilt auch, wenn andere Grundvoraussetzungen an der Gebäudehülle nicht abgeschlossen sind- der Luftdichtigkeitstest darf dann nur als Qualitätskontrolle durchgeführt werden(insbesondere mit der Anwendung Thermografie zu empfehlen). Dieser mehr als sinnvolle Test ist sowieso zu empfehlen, da erhebliche Mängel so vergleichsweise einfach beseitigt werden können. Gerade im Zusammenspiel mit der zertifizierten Thermografie ist die Blower Door Messung ein ideales Instrument für die baubegleitende Qualitätskontrolle.
So muss der Messdienstleister – falls er denn beim ersten Rundgang durch Gebäude feststellt, dass die luftdichte Gebäudehülle z.B.: an dem zu messenden Einfamilienhaus noch nicht fertiggestellt ist ggf. die Messung abbrechen bzw. nur qualitativ die Hülle der Immobilie prüfen. Die eigentliche Schlussmessung ist dann für einen späteren Zeitpunkt anzusetzen.
Die 5-Pa-Marke nicht überschreiten
Teilweise sind manche Luftdichtigkeitsmessungen von vornherein fehlerhaft bzw. gar nicht zulässig, wenn sie nach Norm ausgeführt werden sollten. Der Grund hierfür ist erschreckend einfach: Die n50-Wert Messungen wurden durchgeführt, obwohl die Randbedingungen nicht erfüllt waren. Dieses ist in der Messnorm DIN EN 13829 für Blower-Door-Messungen eindeutig definiert. So darf beispielsweise die natürliche Druckdifferenz zwischen Innen und Außen des zu prüfenden Gebäudes 5 Pa nicht überschreiten. Daher wird dieser Wert auch für die exakte Messung vor und nach der Aufnahme der verschiedenen Druckstufen nachgewiesen. Liegt dabei ein Ergebniss über dieser 5-Pa-Marke ist die Messung nicht mehr normgerecht und muss ggf. wiederholt werden. Hierfür kann es bei wechselnden Wetterverhältnissen auch einem erneuten Termin bedürfen. Der Flib betont hierbei, dass falls das Messteam diesen Test dennoch als EnEV-Schlussmesssung deklariert macht sich strafbar. Gerade in Hamburg, Pinneberg und St Peter bedarf also eine gute Messung fundierter Kenntnisse, da hier oft mit Windverhältnissen gearbeitet werden muss. Um trotzdem eine normgerechte Messung machen zu können, sollte insbesondere Kenntnisse in diesem Bereich ggf. durch eine Zertifizierung vorhanden sein.
Große Leckagen
Auch wenn alle Randbedingungen stimmen und die Luftdichtigkeitsmessung sach- und normgerecht durchgeführt werden konnte und auch die Volumenberechnung stimmig ist, kann es auch zu Fehlern kommen.
So beobachtet der Fachverband immer wieder Dienstleister, die aus den für die Immobilie ermittelten Messergebnissen unzulässige Rückschlüsse ziehen. Auch bei Luftwechselraten nah dem Passivhausstandart oder sogar besser kann es bei einzelnen Bauteilen oder Bauteilschichten zu Bauschäden erheblichen Aufmaßes kommen. Diese Schäden entstehen durch Fehlstellen in der Luftdichtigkeitsebene – so kann auch bei sehr guten Messergebnissen eine große Leckage erhebliche vorhanden sein und Folgen haben. Dementsprechend fordert die DIN, dass große Leckagen durch eine gezielte Leckageortung festzustellen sind. Ein Blick in das Messprotokoll gibt Aufschluss darüber, ob diese Leckagesuche auch wirklich durchgeführt wurde.
Gerade mit der Kombination zertifizierte Thermografie und Blower Door Messung nach DIN EN 13829 bietet VS Ingenieure bei der Qualitätskontrolle aber auch für Förderzwecke für Neubauten aber auch Sanierungen ein ideales Instrument an, das dem Kunden echte Vorteile bringt.
Somit unterstützen wir Sie bei Ihrem Projekt, wenn es um Immobilien oder Bauausführung geht. Ob bei Vermietung, Verkauf oder Verpachtung oder Energieausweis und Energieberatung – wir sind als VS Ingenieure Ihr Partner.
Makler & Ingenieur
Immobilien Beratung mit Handschlag
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