2000
Im Jahr 2000 trat das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG – auch Energieeinspeisegesetz genannt) in Kraft und ersetzte das frühere Stromeinspeisegesetz. So sollte der Ausbau von Energieversorgungsanlagen, die mit regenerativen Quellen betrieben wurden, ausgebaut werden. Bis 2010 sollte der Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung auf mindestens 12,5 Prozent und bis zum Jahr 2020 auf mindestens 20 Prozent erhöht werden.
Die Versorgungsunternehmen wurden verpflichtet, regenerativ erzeugten Strom zu Festpreisen abzunehmen.
Das EEG finanziert sich über die Endkunden (Umlage auf den Energiepreis). So stieg der Anteil der Erneuerbaren Energien bezogen auf den gesamten Bruttostromverbrauch von 4,7 % 1998 auf 9,3 % 2004. Zuletzt wurde das EEG am 7.11.2006 geändert.
2002
Im Jahr 2002 trat die 1. Energieeinsparverordnung (EnEV) für alle zu errichtenden Gebäude in Kraft. Durch Sie wurden auf Basis des Energiespargesetzes (EnEG) vom 22. Juli 1976 die dritte Wärmeschutzverordnung von 1994 und die fünfte Heizungsanlagenverordnung von 1998 abgelöst (siehe Schabild oben). So konnten neben den architektonischen Aspekten und baulichen Komponenten auch die anlagentechnischen Einflüsse und energieversorgungstechnische Gegebenheiten mit bewertet werden.
Bis zum Jahr 2005 sollte eine Verminderung der CO2- Emission um 25% im Vergleich zum Stand von 1990 erreicht werden.
Die EnEV stellte neben den anderen Maßnahmenpaketen einen wichtigen Meilenstein des im Jahr 2000 beschlossenen Klimaschutzprogramms dar (siehe Schaubild).
Der Heizenergiebedarf von Gebäuden sollte hier um 30% gegenüber den Anforderungen der bisher gültigen Wärmeschutzverordnungen vermindert werden, da nur so das Ziel bis 2005 als erreichbar angesehen wurde.
Der Mindestwärmeschutz nach DIN 4108 galt weiterhin. Der Endenergiebedarf von Gebäuden wurde beschränkt und die Haustechnik wurde in die Energiebilanz der zu untersuchenden Gebäude mit einbezogen.
Die Anforderungen an den U-Wert (neu statt k-Wert seit 2002) bei der Sanierung von Bauteilen wurden differenzierter betrachtet und weiter verschärft. Der Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes wurde komplexer.
Zudem kam neu hinzu: der zul. Primärenergiebedarf Qp in Abhängigkeit des A/V- Verhältnisses galt nun als Kenngröße eines Gebäudes, so dass die Prozesskette, die der Energiebilanz vorgeschaltet ist, mit einbezogen wurde.
Hier wurde die Einhaltung eines Jahres-Primärenergiebedarfs für Heizung und Warmwasser von 80 bis 140 kWh/m² beheizter Nutzfläche gefordert. Der Gebäudebestand hatte im Vergleich dazu einen Primärenergiebedarf zwischen 600 – für besonders sanierungsbedürftige Bauten – bis 30 kWh/m²*a beim Passivhaus. Hieraus wurde ersichtlich, dass die EnEV02 schon ein erhebliches Potential zur Energieeinsparung nutzte, dieses aber in den folgenden Jahren noch weiterentwickelt werden musste. Es wurde nicht mehr allein der Wärmebedarf des Gebäudes betrachtet, sondern auch die Effizienz und Umweltfreundlichkeit der Anlagentechnik. Eine gesamtenergetische Betrachtungsweise wurde mit der EnEV verwirklicht. Die Wärmeverluste wurden über den zul. Transmissionswärmeverlust HT in einer Nebenforderung der EnEV begrenzt. So konnte der Standard des baulichen Wärmeschutzes nicht unter den der Wärmeschutzverordnung von 1995 absinken.
Weitere Kriterien:
Erstmalige Unterscheidung zwischen Wohn- und Nichtwohngebäuden sowie beheizten und niedrig beheizten Gebäuden. Weiterhin wurden bei dem Berechnungsverfahren die Einflüsse von Wärmebrücken, der Luftdichtheit und die von Lüftungsanlagen auf den Energiebedarf eines Gebäudes mit aufgenommen. Die EnEV sollte so auch eine bessere Transparenz für die Verbraucher, neue Impulse für die energetische Bestandsmodernisierung geben und Innovationen fördern. Weiterhin konnten alternative Energiequellen erstmalig mit ihrem Energiebeitrag angerechnet werden. Hier wurde auch die Pflicht für Energieausweise im Neubaubereich eingeführt. Durch die EnEV sollten die europäische Richtlinien und Normen im Rahmen des europäischen Binnenmarktes umgesetzt werden.
„Am 1. Februar 2002 ist die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft getreten …. Ziel der Verordnung ist es, die Anforderungen gegenüber der alten Wärmeschutzverordnung für den Neubau um 30 % zu verschärfen und stärkere Impulse im Gebäudebestand zu geben. Mit der neuen Verordnung wurde das Zusammenspiel zwischen dem Gebäude und seiner Heiztechnik zum zentralen Ansatzpunkt weiterer Regelungen gemacht. Die Einbeziehung der Heizungsverluste erfolgt durch Bezug der Anforderung auf Primärenergiebedarf und erfordert eine komplexere Methodik seitens der Anforderungen und des Nachweisverfahrens als die bisherigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften in diesem Bereich.“ [Beruf & Recht Beratende Ingenieure, Energieeinsparverordnung S.1 Abs.1 ]
Somit verkomplizierte sich der Nachweis des baulichen Wärmeschutzes und die Erfassung der Anlagentechnik im Vergleich zur dem bisherigen Nachweis nach der Wärmeschutzverordnung ’95.
Die Berechnungsgrundlage wird im Wesentlichen durch zwei DIN-Normen festgelegt:
- DIN V 4108-6 (baulicher Wärmeschutz).
- DIN V 4701-10 (heizungs- und anlagentechnischer Teil).
„Ausblick
Das Energieeinspargesetz mit seiner Wirtschaftlichkeitsklausel fordert den Gesetzgeber auf, seine Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden wirtschaftlichen Maßgaben zu unterwerfen. Gleichzeitig ist dies aber auch eine Aufforderung, bei rasant steigenden Energiepreisen die Anforderungen entsprechend anzupassen, damit keine großen Wirtschaftlichkeitsverluste entstehen. In diesem Sinne muss nach der Anpassung der Methodik durch die EnEV 2007 auch die Anpassung der Anforderungen mit einer erneut novellierten EnEV folgen. Wünschenswert wäre durchaus eine EnEV 2008. Der „EnEV-30%“-Standard sollte für den Neubau angestrebt werden. Im Gebäudebestand sind alle bedingten Anforderungen hinsichtlich ihrer Anforderungshöhe, aber auch die eigentlichen Tatbestände für Modernisierungen zu prüfen. Für bestimmte Situationen lassen sich auch Nachrüsttatbestände wirtschaftlich darstellen (z. B. Ersatz von Einscheibenverglasungen).“[Hegner H.-D. EnEV 2002/2004/2007…2008 ? – Dynamik ohne Ende S.15 2.Abs. Ausblick]
Altbauten Altbauwohnungen Anlageimmobilien Appartements Appartments Ateliers Auslandsimmobilien Büroflächen Büroflächenvermittlung Büroräume Deteimmobilien Doppelhaus Doppelhaushälften Eigenheime Eigentumswohnung Eigentumswohnungen Einfamilienhaus Einfamilienhäuser Fertighäuser Genossenschaftswohnungen Gewerbeflächen Gewerbegrundstücke Gewerbehallen Gewerbeimmobilien Gewerbemakler Gewerbeobjekte Grundbesitz Grundstücke Grundstückshandel Grundstücksmakler Grundstücksvermittlung Hauskauf Hausmakler Hausverkauf Hausvermietung Hausversteigerung Häuser Immmobilien Immo Immob Immobilen Immobilien Immobilienagentur Immobilienangebote Immobilienberater Immobilienberatung Immobilienbetreuung Immobilienbörse Immobilienbüro Immobiliencenter Immobilienconsulting Immobiliendienst Immobiliendienstleistungen Immobilienfachwirt Immobilienfonds Immobiliengesellschaft Immobilienhandel Immobilienkauf Immobilienkaufmann Immobilienkontor Immobilienmakler Immobilienservice Immobiliensuche Immobilienvermietung Immobilienvermittler Immobilienvermittlung Immobilienvertrieb Immobilienverwaltung Immoblien Immos Immoservice Imobilien Ladenlokal Lagerhallen Liegenschaften Logistikimmobilien Luxusimmobilien Luxusmakler Makler Makleragentur Maklerbund Maklerbüro Maklerkontor Maklercourtage Maklerprovision Maklerservice Maklertätigkeit Maklerverbund Marktwertermittlung Mehrfamilienhaus Mehrfamilienhäuser Mietangebote Mietgebote Mietgesuche Miethäuser Mietkauf Mietmarkt Mietwohnung Mietwohnungen Neubaugebiete Neubauobjekte Objektgutachten Penthouse Provision RDM Real Estate Reihenhäuser Ring Deutscher Makler Schloss Sozialimmobilien Versteigerungsimmobilien Villa Wohnanlagen Wohnhäuser Wohnimmobilien Wohnservice Wohnungen Wohnungsangebote Wohnungsanzeigen Wohnungsmarkt Wohnungsprivatisierung Wohnungssuche Wohnungsversteigerung Zimmer Zwangsversteigerungen Altbauwohnung Mieten Vermieten Wohnen Appartments Hauskauf Hausvermietung Immobilienangebote Immobiliengesuche Immobiliensuche Immobilienvermietung Maklerbüros Mietgesuche Mietkauf Mietvertrag Vermieter Vermieterbund Vermieterforum Mieterforum Vermieterverband Mieterverband Wohnraumvermietung Wohnungsangebote Wohnungsanzeigen Wohnungsbesichtigung Hausbesichtigung Wohnungsmarkt Wohnungssuche Wohnungsvermietung Wohnungsvermittler Wohnungsvermittlung Zimmer Zimmervermieter Zimmervermietung Zimmervermittlungen Mieten Vermieten Wohnen
Hamburg
Allermöhe Alsterdorf Altengamme Altenwerder Altona-Altstadt Altona-Nord Bahrenfeld Barmbek-Nord Barmbek-Süd Bergedorf Bergstedt Billbrook Billstedt Billwerder Blankenese Borgfelde Bramfeld Cranz Curslack Dulsberg Duvenstedt Eidelstedt Eilbek Eimsbüttel Eißendorf Eppendorf Farmsen-Berne Finkenwerder Francop Fuhlsbüttel Groß Borstel Groß Flottbek Gut Moor Hamburg-Altstadt Hamm-Mitte Hamm-Nord Hamm-Süd Hammerbrook Harburg Harvestehude Hausbruch Heimfeld Hoheluft-Ost Hoheluft-West Hohenfelde Horn Hummelsbüttel Iserbrook Jenfeld Kirchwerder Kleiner Grasbrook Klostertor Langenbek Langenhorn Lemsahl-Mellingstedt Lohbrügge Lokstedt Lurup Marienthal Marmstorf Moorburg Moorfleet Neuenfelde Neuengamme Neugraben-Fischbek Neuland Neustadt Niendorf Nienstedten Ochsenwerder Ohlsdorf Osdorf Othmarschen Ottensen Poppenbüttel Rahlstedt Reitbrook Rissen Rothenburgsort Rotherbaum Rönneburg Sankt Georg Sankt Pauli Sasel Schnelsen Sinstorf Spadenland Steilshoop Steinwerder Stellingen Sülldorf Tatenberg Tonndorf Uhlenhorst Veddel Volksdorf Waltershof Wandsbek Wellingsbüttel Wilhelmsburg Wilstorf Winterhude Wohldorf-Ohlstedt
Kreis Pineberg
Appen Barmstedt Bevern Bilsen Bönningstedt Bokel Bokholt-Hanredder Borstel-Hohenraden Brande-Hörnerkirchen Bullenkuhlen Ellerbek Ellerhoop Elmshorn Groß Nordende Groß Offenseth-Aspern Halstenbek Haselau Haseldorf Hasloh Heede Heidgraben Heist Helgoland Hemdingen Hetlingen Holm Klein Nordende Klein Offenseth-Sparrieshoop Kölln-Reisiek Kummerfeld Langeln Lutzhorn Moorrege Neuendeich Osterhorn Pinneberg Prisdorf Quickborn Raa-Besenbek Rellingen
Schenefeld Seester Seestermühe Seeth-Ekholt TangstedtTornesch Uetersen Wedel Westerhorn
Als Makler und Ingenieurbüro bietet Ihnen vs Ingenieure sieben Tage die Woche Unterstützung an, wenn es um Immobilien geht. Im Verkauf und Vermietung steht die realistische Verkaufs- bzw. Vermietungspreise neben einer optimalen Vermarktung im Mittelpunkt unserer Bemühungen. Wir sind regional tätig in Hamburg, Kreis Pinneberg und Sankt Peter-Ording, sowie Norddeutschland. Durch die Kombination Hausmaklerbüro und Ingenieurbüro bieten wir Ihnen ein „Rund-Um-Service.
Wir helfen Ihnen bei
Verkauf und Vermietung Ihrer Immobilie
Ihres Ein- oder Zweifamilienhauses Ihres Lofts Ihrer Doppelhaushälfte Ihres Reihenhauses Ihrer Eigentumswohnung Ihres Endreihenhauses Ihrer Mietwohnung Ihrer Gewerbeimmobilie EFH DHH ERH MRH
Energieberatung & Energieausweise
Zertifizierte Thermografie & Blower Door Messungen
Kaufberatung
Planung & Entwurf
Baubegleitung
Gerade die Kombination Sachverständiger (Gutachter) und Immobilienmakler ist Ihr Mehrgewinn wenn es um Ihre Immobilie geht.
Verkauf Vermietung kauf Miete Immobilienbewertung Makler & Ingenieur Sachverständiger Blower Door thermografie thermographie n50 KFW Bafa Kaufberatung
Verkauf & Vermietung Immobilienmakler Hausmakler
Verkauf & Vermietung Immobilienmakler Hausmakler Harvestehude Hausbruch Heimfeld
Vermietung Immobilienmakler Hausmakler Verkauf Poppenbüttel Rahlstedt Reitbrook Rissen
Kauf Miete Hausmakler Immobilienmakler Wilstorf Winterhude Wohldorf-Ohlstedt
Ein- oder Zweifamilienhauses Ihres Lofts Ihrer Doppelhaushälfte Ihres Reihenhauses Ihrer Eigentumswohnung Ihres Endreihenhauses Ihrer Mietwohnung Ihrer Gewerbeimmobilie EFH DHH ERH MRH Gut Moor Hamburg-Altstadt Hamm-Mitte Hamm-Nord Hamm-Süd
Energieberatung & Energieausweise Zertifizierte Thermografie & Blower Door Messungen Kaufberatung Planung & Entwurf Baubegleitung
Mietwohnung Ihrer Gewerbeimmobilie EFH DHH ERH MRH Ein- oder Zweifamilienhauses Ihres Lofts Ihrer Doppelhaushälfte Ihres Reihenhauses Ihrer Eigentumswohnung Ihres Endreihenhauses Stellingen Sülldorf Tatenberg Tonndorf Uhlenhorst Veddel Volksdorf Waltershof Wandsbek Wellingsbüttel Wilhelmsburg Wilstorf
Verkauf & Vermietung Makler n50 Miete Verkauf Vermieten Immobilienmakler Ingenieur Appen Barmstedt Bevern Bilsen Bönningstedt Bokel Bokholt-Hanredder Borstel-Hohenraden Brande-Hörnerkirchen Bullenkuhlen Ellerbek Ellerhoop Elmshorn Groß Nordende Groß
Verkauf Vermietung Immobilienbewertung Energieberatung Blower Door Thermografie Thermographie n50 Kaufberatung Wertermittlung Energieausweis
Immobilienmakler Hausmakler Verkauf & Vermietung n50 Miete Verkauf Planung & Entwurf Baubegleitung Fördermittel
Eigentumswohnung Endreihenhauses Mietwohnung Gewerbeimmobilie EFH DHH ERH MRH Ein- oder Zweifamilienhauses Lofts Doppelhaushälfte Reihenhauses Stellingen Sülldorf Tatenberg Tonndorf Uhlenhorst Veddel Volksdorf Waltershof Wandsbek Wellingsbüttel Wilhelmsburg Wilstorf
Immmobilienservice 7 Tage die Woche Verkauf Miete n50 KFW Energie Ausweis Blower Door Thermografie Thermographie
Ansicht eingang www.vs-ing.de Verkauf durch VS Ing Makler und Ingenieur – Vermietung und Verkauf von Immobilien (Wohnungen, Häuser, Grundstücke, Gewerbe) in Hamburg, Pinneberg und Sankt Peter-Ording, Thermografie, Blower Door, Kaufberatung und Immobilienbewertung ImmobilienBeratung mit Handschlag für Hamburg und Pinneberg, Halstenbek, Appen, Kreis Pinneberg, Holm, Wedel, Blankenese, Rissen, Borstel, Elmshorn, Krupunder, Eidelstedt, Schenefeld, Ihr Ansprechpartner bei Immobilien