Energieberatung
Seit 2007 bin ich BAFA-zertifizierter und seit 2009 dena-zertifizierter Energieberater. Ich bin unter der BeraterNr. 156490 bzw. der AusstellerNr. 252115 gelistet und nehme regelmäßig an qualifizierten Fortbildungen teil. Daher bin ich berechtigt, eine „Beratung zur sparsamen und rationellen Energieverwendung in Wohngebäuden“ – die so genannte Vor-Ort-Beratung – durchführen, bei Bedarf auch inklusive Blower-Door-Messung oder Thermografie.
Ich möchte Sie dabei unterstützen, das Energiesparpotential Ihres Gebäudes optimal zu nutzen: es gibt viele Möglichkeiten, energiebewusst zu wohnen. Neben konkreten Vorschlägen zur Energie-Einsparung erhalten Sie eine Übersicht zur Wirtschaftlichkeit der verschiedenen Maßnahmen; weiter kann ich Sie hinsichtlich Planung, Finanzierung und Fördermöglichkeiten beraten.
Eine Energieberatung empfiehlt sich nicht nur für Ihr selbst bewohntes Haus oder die selbstgenutzte Eigentumswohnung. Auch wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung kaufen möchten und meine Kaufberatung in Anspruch nehmen, berate ich Sie im Hinblick auf das mögliche Energiesparpotential, das in Ihrem zukünftigen Einfamilienhaus, im Reihenhaus oder in der Doppelhaushälfte steckt. Welche Möglichkeiten zur rationellen Energieverwendung machen bei einer Wohnung oder in einem Loft Sinn? Ich biete Ihnen kompetente Kaufberatung und qualifizierte Energieberatung.
Beim so genannten Energiesparhaus sind die entsprechenden Prüfungen sogar gesetzlich vorgeschrieben; unabhängig davon, ob es sich um ein Passivhaus oder ein “Energie plus Haus“ handelt.
Erfolgen Vor-Ort-Beratung, Blower-Door-Test oder Thermografie durch einen eingetragenen Berater, können sie, ebenso wie die unabhängige Bauberatung bei der energetischen Sanierung, staatlich gefördert werden. Um diese Fördermittel zu beantragen sind Nachweise erforderlich, die z.T. nur von einem zertifizierten Sachverständigen ausgestellt werden dürfen.
Der Verband der Privaten Bauherren e.V. weist auf seiner Homepage darauf hin, dass Hausbesitzer eine seriöse Energieberatung brauchen, “…damit bei der Sanierung keine technischen Fehler unterlaufen.” Weiter heißt es dort ” Die meist nur knappen Empfehlungen im Energieausweis können eine sachverständige Energieberatung nicht ersetzen!”
Ich bin Sachverständiger – und ich berate Sie gern, zuverlässig und kompetent. Bisher bin ich häufig im Großraum Hamburg, in Schleswig-Holstein und in Niedersachsen tätig. Auf Wunsch berate ich Sie selbstverständlich auch in anderen Bundesländern.
Warum eine Energieberatung?
Qualifizierte Beratung
Voraussetzungen Energieberatung
Unabhängigkeit
Für welche Objekte ist eine Energieberatung sinnvoll?
Ablauf einer Energieberatung
Zuschüsse
Warum eine Energieberatung?
Der eigentliche Sinn einer Energieberatung liegt darin, dass SIE sich einen Überblick über den energetischen Zustand Ihrer Immobilie verschaffen. Das gilt sowohl für Ihr Haus als auch für Ihre Eigentumswohnung; im Sinne der Lesbarkeit sind die Wohnungen im Folgenden nicht immer erwähnt.
Ziel ist es, den Wert Ihrer Immobilie zu erhalten!
Das heißt, es geht NICHT darum, dass Sie umgehend kostenintensive Maßnahmen ergreifen sollen oder müssen. Ich stelle die Kosten möglicher energetischer Maßnahmen dem zu erwartenden Nutzen gegenüber, d.h. ich stelle eine so genannte Wirtschaftlichkeits-berechnung auf.
Qualifizierte Beratung
Nach der Meisterprüfung zum Maurer und Betonbauer aber noch vor meinem Diplom als Ingenieur der Architektur (FH) habe ich mich im Jahre 2007 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA als Energieberater zertifizieren lassen. Seit 2009 bin ich außerdem als Energieberater und Effizienzhaus-Experte bei der dena, Deutsche Energie-Agentur GmbH, gelistet. Um den Anforderungen gerecht zu werden sind ständig qualifizierende Fortbildungen notwendig und strenge Auflagen zu erfüllen.
Voraussetzungen Energieberatung
Der bedarfsorientierte Energieausweis enthält Modernisierungs-Empfehlungen und Hinweise auf möglichst rentable Maßnahmen zur effizienten Energienutzung. Das ist ein guter Ansatz, kann jedoch die sachverständige Energieberatung nicht ersetzen. Denn bei einer energetischen Sanierung muss die Bauphysik des gesamten Hauses untersucht und in die Planungen einbezogen werden, sonst kann es zu Bauschäden kommen.
Die aktuelle Fassung der EnergieEinsparVerordnung EnEV ist seit Oktober 2009 gültig. Das Ziel dieser Verordnung ist die Reduktion des Primär-Energiebedarfs und die damit verbundene Verringerung des CO2-Ausstoßes. Für Hausbesitzer stellt das auf der einen Seite eine gesetzliche Verpflichtung dar. Andererseits zeigt meine Erfahrung, dass sich die Kosten für den Energieverbrauch sowohl bei älteren Gebäuden als auch bei Neubauten häufig tatsächlich erheblich reduzieren lassen. Darum ist die Wirtschaftlichkeitsberechnung, also die Gegenüberstellung der einzusetzenden Mittel mit den voraussichtlichen Einsparungen, ein wesentlicher Teil einer Energieberatung.
Unabhängigkeit
Meine Beratungen sind produkt- und firmenneutral.
Ich berate Sie unabhängig im Hinblick auf folgende Fragen:
1.) Was ist möglich und was ist nötig?
2.) Was kosten konkrete Maßnahmen und zu welchen Einsparungen können Sie führen?
3.) In welchem terminlichen Rahmen können energetische Maßnahmen umgesetzt werden?
4.) Welche Förderungen gibt es?
5.) Ergänzend biete ich Ihnen mein qualifiziertes Wissen als Diplomingenieur und Maurermeister an.
Für welche Objekte ist eine Energieberatung sinnvoll?
Bei einem älteren Gebäude können Sie sich zunächst einen Überblick über Kosten, Umfang und Ablauf sinnvoller zukünftiger Maßnahmen verschaffen.
Bei einem Haus jüngeren Baujahrs hilft die Energieberatung, einen guten energetischen Zustand zu optimieren.
Der angestrebte, energetisch hochwertige Zustand eines Neubaus kann von einem Energieberater, den Sie beauftragen, unabhängig bestätigt werden.
Eine Energieberatung macht Sinn bei Haus und Wohnung, beim Mittelreihenhaus (MRH) ebenso wie bei der Doppelhaushälfte (DHH), bei der klassischen Eigentumswohnung (ETW) wie beim individuellen Loft, im Neubau genau so wie beim Altbau. Bei einem Passivhaus oder einem “Energie plus Haus“, umgangssprachlich als Energiesparhaus bezeichnet, sind die entsprechenden Prüfungen sogar gesetzlich vorgeschrieben.
Ablauf einer Energieberatung
Eine Energieberatung verläuft in drei Schritten:
1.) Bei einer Begehung mache ich mir ein Bild vom energetischen Ist-Zustand Ihres Hauses, Ihrer Wohnung. Dabei sind die Heizungsanlage und die Warmwasserversorgung, die Gebäudehülle und die Orte an denen Lüftungswärme verloren geht besonders spannend.
Mit einer Blower-Door-Messung oder mit thermografischen Aufnahmen lassen sich bereits zu diesem Zeitpunkt objektive Daten ermitteln – vorgeschrieben sind sie nicht.
Beide Verfahren ermöglichen es, Schwachstellen schnell, genau und umfassend zu erkennen. Und eine der beiden Untersuchungen kann sogar mit 100,00 € bezuschusst werden.
2.) Auf Basis der ermittelten Daten fertige ich einen Beratungsbericht an. Er enthält Vorschläge zur energetischen Sanierung und nennt deren Kosten zum aktuellen Zeitpunkt, dazu gehören Berechnungen für Einzelmaßnahmen und für Maßnahmenpakete. Der Ist-Zustand Ihres Objekts wird dem Zustand nach der Sanierung gegenüber gestellt. Ziel ist es, die verschiedenen energie-relevanten Möglichkeiten für Sie verständlich zu machen. Die Entscheidung, welche Maßnahme Sie wann durchführen, liegt bei Ihnen.
3.) Bei einer abschließenden mündlichen Beratung erläutere ich die Ergebnisse der Untersuchungen und die verschiedenen Vorschläge, die sich daraus ergeben. Viele Modernisierungsmaßnahmen werden staatlich gefördert. Ich berate Sie gern über die Fördermöglichkeiten.
Zuschüsse
Eine so genannte Vor-Ort-Beratung, der Blower-Door-Test bzw. eine Thermografie können unter bestimmten Voraussetzungen staatlich gefördert werden. Um diese Fördermittel zu beantragen sind Nachweise erforderlich, die z.T. nur von einem zertifizierten Sachverständigen ausgestellt werden dürfen.
Ich berate Sie gern: in Hamburg und im Hamburger Umland, im Kreis Pinneberg, in Niedersachsen und in Schleswig-Holstein. Auf Anfrage auch gern in anderen Bundesländern.